Fahrradstraßen für Porta

Fahrradstraßen sind mittlerweile ein bewährtes und kostengünstiges Mittel den Radverkehr zu bündeln und die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Wikipedia). Das stellt auch das Deutsches Institut für Urbanistik in seiner Sonderveröffentlichung „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ fest. Es wird damit die Qualität und Attraktivität von Radverkehrsverbindungen gesteigert.
In Fahrradstraßen wird schwächeren Verkehrsteilnehmer mehr Achtung und erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt.
Durch die Einrichtung von Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Fahrrads als Verkehrsmittel gesteigert. So können wir den Radverkehrsanteil erhöhen und dadurch folgende Vorteile erreichen:
Wir werden die Verkehrsbelastung und damit Lärm, Abgase und Gefährdung durch den Kraftverkehr verringern und dadurch werden die Verbindungen weniger attraktiv für Schleichverkehr. Der öffentliche Raum gewinnt an Aufenthaltsqualität.
Wir werden die gesundheitliche Belastung durch Lärm, Stickoxide und Feinstaub verringern, außerdem werden wir duch die verstärkte Nutzung des Fahrrades der Bedarf an Kfz-Stellplätzen und erhaltenden Straßenbaumaßnahmen verringern.
Radfahrer verringern den Treibhausgasausstoß und leisten damit einen guten Beitrag zum Klimaschutz und zum Klimapakt des Landkreises. Wir bringen so die Energiewende im Verkehrssektor voran.
Die Schaffung von Fahrradstraßen ermöglicht eine besonders leicht umsetzbare Förderung des Radverkehrs weil keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Ferner haben sie auf die bestehenden Park- und Vorfahrtsregelungen keinen Einfluss. Falls sich das Konzept wider Erwarten nicht bewähren sollte oder falls es nicht mit einer zukünftigen Verkehrsplanung vereinbar ist, kann die Widmung entsprechend einfach rückgängig gemacht werden.
Die Einrichtung von herkömmlichen Radverkehrsanlagen durch Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich getrennte Radwege ist in den meisten Straßen nicht realisierbar.
Standpunkte der SPD Porta Westfalica zur Mobilität
Als SPD Porta Westfalica haben wir das auch in unseren STANDPUNKTEN für Porta Westfalica unter dem Stichwort Mobilität gefordert. Wir treten für die Gestaltung sicherer Verkehrswege für schwächere Verkehrsteilnehmer ein.
Aus diesen Gründen beantragt die SPD, die Verwaltung mit der Prüfung, wie alle benachbarten Stadtteile in der Stadt Porta Westfalica untereinander durch Fahrradstraßen verbunden werden können, zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind im Frühjahr 2022 im Planungsausschuss vorzustellen.
Hintergrundinformationen zu Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind in Porta Westfalica noch weitgehend unbekannt. Mit Fahrradstraßen steht den Kommunen ein Instrument zur Verfügung, Radverkehr auf wichtigen Routen zu bündeln. Fahrradstraßen können attraktive Bestandteile von Hauptverbindungen eines überörtlichen Radverkehrsnetzes sein und eignen sich auch im Zuge wichtiger Schulwege. Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden Qualität, Verkehrssicherheit und Attraktivität von Radverkehrsverbindungen erhöht. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen zurückgegangen sind. Mit dem Verkehrszeichen 244 StVO „Beginn Fahrradstraße” wird die gesamte Fahrbahn als Sonderweg für Radfahrer ausgewiesen. Durch das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei” sind Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, Lastwagen, Mofas, Motorroller oder Motorräder erlaubt. Der Kraftverkehr muss auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
die Verhaltensregeln in einer Fahrradstraße sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 Sonderwege, Zeile 23 zu finden.
Das bleibt gleich:
- Die Regeln für die Vorfahrt gelten wie bisher: Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links”, egal ob man mit dem Rad oder dem Auto unterwegs ist.
- Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit – für Fahrräder und Kraftfahrzeuge.
- Kraftfahrzeuge dürfen die Straße weiterhin befahren, wenn das Zusatzschild vorhanden ist.
- Der Lieferverkehr bleibt zugelassen.
- Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten.
Das ändert sich:
- Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist erlaubt, auch in Gruppen wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
- Das Tempo bestimmen die Radfahrer. Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Wegen § 1 Abs. 2 StVO dürfen Radfahrer den Kraftverkehr allerdings weiterhin nicht vorsätzlich behindern.
Positive Erfahrungen
Die Erfahrungen, die bisher mit Fahrradstraßen gemacht wurden, sind ganz überwiegend positiv. Die Verkehrssicherheit in Fahrradstraßen ist positiv zu bewerten. Die Anzahl der Konflikte ist nach den vorliegenden Untersuchungen nach Einrichtung von Fahrradstraßen rückläufig, da der Autoverkehr – eine eindeutige Kennzeichnung der Fahrradstraße vorausgesetzt – Verkehrszeichen „Beginn Fahrradstraße” mit Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei” langsamer, vorsichtiger und mit mehr Rücksicht auf Radfahrende fährt. Unfälle stellen in den untersuchten Fahrradstraßen trotz vergleichsweise starkem Radverkehr äußerst seltene Ereignisse dar, die Unfallschwere ist nur gering.
Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs können reduziert werden. Insbesondere bei Präsenz von vielen Radfahrenden passen Autofahrende ihr Geschwindigkeitsniveau an. Allerdings zeigen Fahrradstraßen mit Bevorrechtigung gegenüber kreuzenden Straßen auch, dass dieses zu hohe Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs begünstigen kann, wenn nicht wirksame Maßnahmen der Verkehrsberuhigung ergriffen werden.
Nach Einrichtung von Fahrradstraßen fahren weniger Radfahrende auf den Gehwegen als zuvor bzw. im Durchschnitt von Erschließungsstraßen. Davon profitieren auch die Fußgänger.
Der Radverkehr nimmt zu
Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen sind zum Teil erhebliche Radverkehrszunahmen zu verzeichnen, insbesondere wenn diese im Zuge durchgängiger Radverkehrsverbindungen liegen. Neben einer Zunahme des Radverkehrs insgesamt liegt dies auch an einem hohen Bündelungseffekt, der von Fahrradstraßen ausgehen kann. Bei entsprechender Lage verlagern Radfahrende ihre Route teilweise von parallel geführten Hauptverkehrsstraßen. Da diese Hauptverkehrsstraßen in aller Regel konflikt- und unfallträchtiger sind als die meist gering Kfz-belasteten Fahrradstraßen, verbessert sich die Verkehrssicherheit auch bei einer flächen- oder netzbezogenen Betrachtung.
Überwiegend positive Bewertung durch Radfahrende und Autofahrende
Sowohl Radfahrende als auch Autofahrende bewerten Fahrradstraßen überwiegend positiv. Allerdings zeigen Befragungen auch, dass die Kenntnis über die Regelung oft noch verbesserungsfähig ist. Hier liegt die Aufgabe einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere, wenn Fahrradstraßen in der Stadt oder dem Stadtteil bisher noch nicht zum Einsatz gekommen sind.