Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen

Die SPD-Fraktion beantragt:
Im Haushalt 2022 werden 50 T€ aus dem Klimaschutzbudget, zur Förderung von neu installierten
Photovoltaik-Dachanlagen auf Bestandsimmobilien bis Baujahr 2020, bereitgestellt. Dabei soll eine
städtische Förderung von 100 € je kWp bis zu einer Höchstgrenze von 10 kWp/ Dach gezahlt
werden.
Begründung:
Bei neu errichteten Häusern ist die Nutzung regenerativer Energie gesetzlich vorgeschrieben. Zu
wichtigen Klimazielen, wie der Verringerung des CO2 –Ausstoßes, können darüber hinaus
Solaranlagen auf Dächer von Häusern im Bestand beitragen. Daher sollen Eigentümer solcher
Immobilien einen Anreiz für entsprechende Neuinstallationen von Solaranlagen zum Zweck der
Stromerzeugung und damit verbunden des Eigenverbrauchs, die genannte Förderung aus
städtischen Mitteln erhalten.
von Reinhard Fromme