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Roland.h.buebCC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Fahrradstraßen sind mittlerweile ein bewährtes und kostengünstiges Mittel den Radverkehr zu bündeln und die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Wikipedia). Das stellt auch das Deutsches Institut für Urbanistik in seiner Sonderveröffentlichung „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ fest. Es wird damit die Qualität und Attraktivität von Radverkehrsverbindungen gesteigert. 

In Fahrradstraßen wird schwächeren Verkehrsteilnehmer mehr Achtung und erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt.
Durch die Einrichtung von Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Fahrrads als Verkehrsmittel gesteigert. So können wir den Radverkehrsanteil erhöhen und dadurch folgende Vorteile erreichen:

Wir werden die Verkehrsbelastung und damit Lärm, Abgase und Gefährdung durch den Kraftverkehr verringern und dadurch werden die Verbindungen weniger attraktiv für Schleichverkehr. Der öffentliche Raum gewinnt an Aufenthaltsqualität.

Wir werden die gesundheitliche Belastung durch Lärm, Stickoxide und Feinstaub verringern, außerdem werden wir duch die verstärkte Nutzung des Fahrrades der Bedarf an Kfz-Stellplätzen und erhaltenden Straßenbaumaßnahmen verringern.

Radfahrer verringern den Treibhausgasausstoß und leisten damit einen guten Beitrag zum Klimaschutz und zum Klimapakt des Landkreises. Wir bringen so die Energiewende im Verkehrssektor voran.

Die Schaffung von Fahrradstraßen ermöglicht eine besonders leicht umsetzbare Förderung des Radverkehrs weil keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Ferner haben sie auf die bestehenden Park- und Vorfahrtsregelungen keinen Einfluss. Falls sich das Konzept wider Erwarten nicht bewähren sollte oder falls es nicht mit einer zukünftigen Verkehrsplanung vereinbar ist, kann die Widmung entsprechend einfach rückgängig gemacht werden.

Die Einrichtung von herkömmlichen Radverkehrsanlagen durch Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich getrennte Radwege ist in den meisten Straßen nicht realisierbar.

Standpunkte der SPD Porta Westfalica zur Mobilität

Als SPD Porta Westfalica haben wir das auch in unseren STANDPUNKTEN für Porta Westfalica unter dem Stichwort Mobilität gefordert. Wir treten für die Gestaltung sicherer Verkehrswege für schwächere Verkehrsteilnehmer ein.

Aus diesen Gründen beantragt die SPD, die Verwaltung mit der Prüfung, wie alle benachbarten Stadtteile in der Stadt Porta Westfalica untereinander durch Fahrradstraßen verbunden werden können, zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind im Frühjahr 2022 im Planungsausschuss vorzustellen.

Hintergrundinformationen zu Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind in Porta Westfalica noch weitgehend unbekannt. Mit Fahrradstraßen steht den Kommunen ein Instrument zur Verfügung, Radverkehr auf wichtigen Routen zu bündeln. Fahrradstraßen können attraktive Bestandteile von Hauptverbindungen eines überörtlichen Radverkehrsnetzes sein und eignen sich auch im Zuge wichtiger Schulwege. Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden Qualität, Verkehrssicherheit und Attraktivität von Radverkehrsverbindungen erhöht. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen zurückgegangen sind. Mit dem Verkehrszeichen 244 StVO „Beginn Fahrradstraße” wird die gesamte Fahrbahn als Sonderweg für Radfahrer ausgewiesen. Durch das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei” sind Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, Lastwagen, Mofas, Motorroller oder Motorräder erlaubt. Der Kraftverkehr muss auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

die Verhaltensregeln in einer Fahrradstraße sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) 
Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 Sonderwege, Zeile 23 zu finden.

Das bleibt gleich:
  • Die Regeln für die Vorfahrt gelten wie bisher: Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links”, egal ob man mit dem Rad oder dem Auto unterwegs ist.
  • Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit – für Fahrräder und Kraftfahrzeuge.
  • Kraftfahrzeuge dürfen die Straße weiterhin befahren, wenn das Zusatzschild vorhanden ist.
  • Der Lieferverkehr bleibt zugelassen.
  • Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten.
Das ändert sich:
  • Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist erlaubt, auch in Gruppen wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
  • Das Tempo bestimmen die Radfahrer. Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Wegen § 1 Abs. 2 StVO dürfen Radfahrer den Kraftverkehr allerdings weiterhin nicht vorsätzlich behindern.
Positive Erfahrungen 

Die Erfahrungen, die bisher mit Fahrradstraßen gemacht wurden, sind ganz überwiegend positiv. Die Verkehrssicherheit in Fahrradstraßen ist positiv zu bewerten. Die Anzahl der Konflikte ist nach den vorliegenden Untersuchungen nach Einrichtung von Fahrradstraßen rückläufig, da der Autoverkehr – eine eindeutige Kennzeichnung der Fahrradstraße vorausgesetzt – Verkehrszeichen „Beginn Fahrradstraße” mit Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei” langsamer, vorsichtiger und mit mehr Rücksicht auf Radfahrende fährt. Unfälle stellen in den untersuchten Fahrradstraßen trotz vergleichsweise starkem Radverkehr äußerst seltene Ereignisse dar, die Unfallschwere ist nur gering.

Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs können reduziert werden. Insbesondere bei Präsenz von vielen Radfahrenden passen Autofahrende ihr Geschwindigkeitsniveau an. Allerdings zeigen Fahrradstraßen mit Bevorrechtigung gegenüber kreuzenden Straßen auch, dass dieses zu hohe Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs begünstigen kann, wenn nicht wirksame Maßnahmen der Verkehrsberuhigung ergriffen werden.

Nach Einrichtung von Fahrradstraßen fahren weniger Radfahrende auf den Gehwegen als zuvor bzw. im Durchschnitt von Erschließungsstraßen. Davon profitieren auch die Fußgänger.

Der Radverkehr nimmt zu

Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen sind zum Teil erhebliche Radverkehrszunahmen zu verzeichnen, insbesondere wenn diese im Zuge durchgängiger Radverkehrsverbindungen liegen. Neben einer Zunahme des Radverkehrs insgesamt liegt dies auch an einem hohen Bündelungseffekt, der von Fahrradstraßen ausgehen kann. Bei entsprechender Lage verlagern Radfahrende ihre Route teilweise von parallel geführten Hauptverkehrsstraßen. Da diese Hauptverkehrsstraßen in aller Regel konflikt- und unfallträchtiger sind als die meist gering Kfz-belasteten Fahrradstraßen, verbessert sich die Verkehrssicherheit auch bei einer flächen- oder netzbezogenen Betrachtung.

Überwiegend positive Bewertung durch Radfahrende und Autofahrende 

Sowohl Radfahrende als auch Autofahrende bewerten Fahrradstraßen überwiegend positiv. Allerdings zeigen Befragungen auch, dass die Kenntnis über die Regelung oft noch verbesserungsfähig ist. Hier liegt die Aufgabe einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere, wenn Fahrradstraßen in der Stadt oder dem Stadtteil bisher noch nicht zum Einsatz gekommen sind.


Klimaschutz pragmatisch: Energieberatung fördern – Anreiz zur energetischen Sanierung von
Wohnhäusern schaffen


Die Fraktionen CDU, SPD und FDP beantragen:

Die Kostenübernahme der hälftigen Kosten und max.150,- € des Eigenanteils für eine BAFA-
Energieberatung „vor Ort“ pro Wohnimmobilie vor Baujahr 1980. Die Haushaltsmittel sollen dem
Klimaschutzbudget entnommen werden.

Bebründung:

Zu den größten globalen Herausforderungen zählt die Eindämmung der Erderwärmung. Ein
wesentlicher Baustein des Klimaschutzes muss und wird in Zukunft die energetische Sanierung von
Wohnhäusern sein. Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen kann vor allem durch
klimafreundliche Heizungen und bauliche Investitionen erreicht werden, die geeignet sind, den
Energieverbrauch zu senken. Zahlreiche Förderprogramme des Bundes und der Länder sowie der
durch die öffentliche Hand mit der Abwicklung von Fördermaßnahmen beauftragten Institutionen
erfordern zunächst, dass Hauseigentümer umfassende, individuelle Energieberatungen durchführen.
Die Inanspruchnahme einer Energieberatung ist vor der Modernisierung von Gebäuden vor Baujahr
1980 außerordentlich sinnvoll und zwingende Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.
Weiterhin ist ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude in den Beratungskosten enthalten.

Dirk Rahnenführer,
SPD-Fraktion

Cornelia Müller-Dieker, 
FDP-Fraktion

Kurt Baberske, 
CDU-Fraktion

Die Stadtverwaltung wird beauftragt ausdrücklich vor dem Verkauf der Campinganlage „Großer Weserbogen“ folgende Punkte zu beachten/ umzusetzen:

  1. Die Nutzung der Rundwanderwege (A7 und A8) um den Südlichen See für die Öffentlichkeit zu erhalten und durch Eintragung eines Wegerechts (Grundbuchsicherung) auf dem Areal des Campingplatzes sicherzustellen.
  2. Die Badeanstalt im Bereich des Campingplatzes soll der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein. Dieses ist ebenfalls vertraglich zu sichern.
  3. Den Verkauf des Sees aus dem Vertrag herauszunehmen. Falls dies nicht möglich sein sollte, soll das Sperrwerk auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
  4. Spaziergängern ist die Möglichkeit zu schaffen, das Seeufer an mehreren Punkten betreten zu dürfen.
  5. Der Stadt Porta Westfalica ist ein Vorkaufsrecht vertraglich einzuräumen (evtl. Weiterverkauf)
  6. Die im Rahmenplan Großer Weserbogen ausgewiesene Sondernutzungsfläche „Campingplatz“ im südlichen Bereich neben dem Parkplatz zurückzunehmen.
  7. Den Bebauungsplan 4.1 „Campingplatzanlage am Südlichen See“ so zu ändern, dass nur bis zu einem Drittel der Campingplatzfläche überbaut werden darf.

Punkt 6. und 7. sollen im nächsten Ausschuss für Planung und Umweltschutz am 03.02.2020 beraten werden, wobei Punkt 5. als Beschlussvorlage und Punkt 6. im Sinne einer Absichtserklärung der Politik gegenüber dem Käufer beraten werden. Die anderen Punkte sind dem HFA vorzutragen.

Begründung:

In Bezug auf den bevorstehenden Verkauf und der Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Campinganlage Großer Weserbogen haben sich die Fraktionen noch einmal eingehend mit den vorhandenen Plänen und Gegebenheiten vor Ort beschäftigt. Dabei sind uns, auch im Hinblick auf einen eventuellen Weiterverkauf, einige Punkte aufgefallen, die aus unserer Sicht vor einem Verkauf dringend rechtskräftig festgemacht werden müssen. Bereits an anderen Stellen in Porta, wo öffentliche und private Interessen aufeinander stoßen, gibt es Probleme die sich durch eine konsequente rechtliche Regelung im Vorfeld vielleicht hätten vermeiden lassen. Wir betonen hier ausdrücklich, dass es sich bei den genannten Punkten, um Forderungen der Bürger*innen vor Ort handelt, die den derzeitigen Status Quo erhalten möchten.

Foto: pixabay.com

Am 08.07.2019 hat der Rat der Stadt Porta Westfalica einstimmig bei einer Enthaltung für den Prüfauftrag, den die SPD zusammen mit den Grünen eingebracht haben, gestimmt.
Es geht dabei darum, die Kosten für einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne des Klimaschutzes zu ermitteln.

Der Antrag lautet wie folgt:

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen: 
Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Die Kosten für eine Ringbusverbindung durch alle Portaner Ortsteile zu ermitteln. Für die Ringbusverbindung sollte ein Kleinbus eingesetzt werden. Die Einsatzzeit sollwerktagsim Zeitraum von ca. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Stundentakt, an Samstagen von ca. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Zweistundentakt erfolgen sowie die ergänzende Prüfung eines zusätzlichen Einsatzes an Sonn-und Feiertagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, ebenfalls im Zweistundentakt. Hierbei sollen die Anschlusszeiten für die abgehenden Bahnverbindungen am Porta Bahnhof zur vollen Stunde sowie eine Anbindung an das Johannes-Wesling-Klinikum berücksichtigt werden.
    – Ein Betrieb in Eigenregie ist als mögliche Alternative zu einer Ausschreibung zu prüfen.
    – Prüfung des Einsatz von Elektro-bzw. Hybridbussen
  2. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Busanbindung zwischen Kleinenbremen und Bückeburg sowie zwischen Eisbergen und Rinteln ermöglicht werden kann
  3. Die zeitliche Problematik des Schulbusverkehrs am Schulzentrum Süd ist zu prüfen. Dort fährt der letzte Bus bereits ca. 10 Minuten vor Schulschluss ab. Begründung: Für eine nachhaltige klimafreundliche Mobilitätsentwicklung in der Stadt Porta Westfalica ist eine stadtweite Erreichbarkeit des überörtlichen ÖPNV erforderlich. Des Weiteren ist den Bürgern in Porta Westfalica die Möglichkeit zu geben, dass sie von ihrem Ortsteil auf direktem Wege die weiteren Ortsteile mit dem ÖPNV erreichen können.


Jörg Achilles/Gunnar Kullik
Dr. Sylvia Arnold/Marc Weber